Häufige Fragen

Arbeiterwohlfahrt (AWO) Tagespflegestätte und betreutes Wohnen in der Seniorenwohnanlage „Am Kronenturm“

Die „eigenen vier Wände“ spielen für das Wohlbefinden eines jeden Menschen eine wesentliche Rolle. Ergänzend hierzu gewinnt der Wunsch nach Sicherheit im Krankheitsfall oder der Hilfestellung bei altersbedingten Einschränkungen zusätzliche Bedeutung.

Diesen besonderen Bedürfnissen wird im Konzept des „Betreuten Wohnens“ durch die Integration einer Service-Station der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Rechnung getragen. Sie ist für alle Bewohner des Hauses, sowohl für akute Notrufe als auch für alle sonstigen Wünsche der Mieter, ansprechbar.

Das Personal der Service-Station ist stets bemüht, durch persönliches Engagement, Sensibilität, Verständnis und Einfühlungsvermögen, eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens zu schaffen. Bei Interesse am „Betreuten Wohnen“ wenden Sie sich bitte an uns.

Was gehört in die Kompost-Tonne?

Das alles gehört in die Komposttonne:

  • Küche: Essensreste, auch verschimmelt oder verdorben möglichst keine Fleisch- und Fischreste und knochen, Kaffeesatz mit Filtertüten, Teebeutel, Teesatz, Eierschalen, Gemüse- und Obstreste, auch Schalen von Zitrusfrüchten, Brotreste, Zeitungspapier, das zum Gemüseputzen oder zum Auslegen des Vorsortierbehälters verwendet wurde
  • Garten: Laub, Tannennadeln, Baum- und Strauchschnitt, Rasenschnitt, Vertikutiergut, Moos, Wildkräuter, Fallobst, kranke und befallene Pflanzen
  • Haushalt: Haare, Federn, Sägespäne und Sägemehl von unbehandeltem Holz, Topfpflanzen ohne Topf, Schnittblumen

Wie wird Sperrmüll entsorgt?

Von allen Mietern zu tragen sind künftig Kosten die für Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll, Unrat und sonstigen „illegalen“ Ablagerungen in den Gemeinschaftsräumen der Wohnhäuser entstehen. Die Rede ist von Wäscheräumen, Kellergängen, Fahrradräumen oder sonstigem Nebengelass. Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet den schuldigen Verursacher ausfindig zu machen. Die Kosten werden nach vorheriger Ankündigung durch die Genossenschaft auf das betreffende Objekt und damit jeden Mieter verteilt. In diesem Zusammenhang möchten wir an die betreffenden Mieter appellieren und um Beräumung bitten. (AG Neukölln -3c 408/99)

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind zum großen Teil durchlaufende Posten, für die Ihr Wohnungsunternehmen das Inkassogeschäft betreibt. Für das Einziehen von Geldern für Dritte – z.B. für die Stadt – erhält das Wohnungsunternehmen keinerlei Vergütung. Die Kostenentwicklungen werden zudem fremdbestimmt. Die Entscheidungen über die Höhe der Gebühren bzw. der Kosten für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Abwasser, Wasserversorgung und der Grundsteuer, machen aber vielfach bis zur Hälfte der Betriebskosten aus. Sie können aber z.B. durch sparsamen Umgang mit Wasser oder durch eine sorgfältige Müllentsorgung – und Vermeidung – auf die Kostenentwicklung Einfluß nehmen.

Zu den Betriebskosten gehören u.a.:

  • die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (Grundsteuer)
  • die Kosten der Wasserversorgung (Frischwasser)
  • die Kosten der Entwässerung (Abwasser)
  • die Kosten der Beheizung (einschl. z.B. Wartung Heizgeräte)
  • die Kosten der Warmwasserversorgung
  • die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasseranlagen
  • die Kosten des Aufzugs
  • die Kosten der Straßenreinigung und der Müllabfuhr
  • die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
  • die Kosten der Gartenpflege (einschl. Pflege, Wege, Zugänge)
  • die Kosten der Beleuchtung (gemeinschaftliche Räume)
  • die Kosten der Schornsteinreinigung
  • die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
  • die Kosten für den Hauswart
  • die Kosten für Gemeinschaftsantenne / Breitbandkabelanschluß
  • die Kosten für maschinelle Wascheinrichtungen
  • sonstige Betriebskosten (z.B. Wartung Feuerlöscher)

Fragen zu den Betriebskosten beantworten Ihnen gern unsere Mitarbeiter.

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